Finanzierung durch Steuerersparnisse
Profitieren Sie von den gesetzlichen Abschreibungsmöglichkeiten, beim Kauf einer Neubauimmobilie als Kapitalanlage
Was ist die AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Dies ist eine steuerliche Abschreibung, die es Ihnen ermöglicht, den Wertverlust einer Immobilie über eine bestimmte Zeitspanne geltend zu machen. Wenn Sie ein Gebäude vermieten oder verpachten, können Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten absetzen.
1. Degressive Abschreibung für neue Mietobjekte
Rückwirkend zum 1. Oktober 2023 bis zum 30.09.2029 können Investoren für Neubauten in den ersten sechs Jahren eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen von 5% geltend machen.
Die degressive AfA ist möglich, wenn mit der Herstellung des Gebäudes nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird. Wird das Gebäude gekauft, ist die degressive AfA nur dann möglich, wenn der Kaufvertrag nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird. Das Objekt muss spätestens im Jahre der Fertigstellung erworben werden.
Die Abschreibung ist anwendbar in unseren Bauvorhaben in Con Bravura Peißenberg (Cluster 2, Cluster 4, Cluster 5, Cluster 7), Bietigheim-Bissingen – Akazienweg, Con Bravura Kaufbeuren (Bauabschnitt 3), Penzing – An den Gärten
2. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Zusätzlich zur degressiven Abschreibung besteht die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung für klimafreundlichen Wohnraum zu nutzen. Diese Option wird durch die Einhaltung des Energiestandards EH 40 in Verbindung mit der Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und die Einhaltung der maximalen Herstellungskosten von 5.200 €/m² (ohne Grundstück) ermöglicht. Die Regelung gilt für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige.
Über einen Zeitraum von vier Jahren ist zusätzlich zur degressiven Abschreibung eine jährliche Abschreibung von 5 % auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Quadratmeter möglich.
Die Abschreibung ist anwendbar in unseren Bauvorhaben in Con Bravura Peißenberg (Cluster 4, Cluster 7), Bietigheim-Bissingen – Akazienweg, Penzing – An den Gärten
Beispielrechnung
Degressive Abschreibung nach §7 Abs. 5a EstG und Abschreibung nach §7b EstG unter der Annahme, dass §7b EstG möglich ist.
Datum | Jahr |
Buchwert |
Degressive AfA 5 % |
Sonder-AfA 5% |
01.01.2024 |
1.000.000,00 € |
|||
31.12.2024 | Jahr 24 |
900.000,00 € |
50.000,00 € |
50.000,00 € |
31.12.2025 | Jahr 25 |
805.000,00 € |
45.000,00 € |
50.000,00 € |
31.12.2026 | Jahr 26 |
714.750,00 € |
40.250,00 € |
50.000,00 € |
31.12.2027 | Jahr 27 |
629.012,50 € |
35.737,50 € |
50.000,00 € |
Nach 4 Jahren | 170.987,50 € | 200.000,00 € |
Ergebnis: Wenn die Kombination der degressiven Abschreibung mit der Sonderabschreibung möglich ist, können nach vier Jahren bis zu 37,10 % der Gebäudeherstellungskosten abgeschrieben werden.
Gerne beraten wir Sie welche Immobilie zu Ihnen passt, und welche Eigenkapitalrenditen möglich sind!