Neues WEG-Recht (WEMoG)
Am 01.12.2020 trat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzt (WEMoG) in Kraft. Das WEMoG soll mehrere Bereiche der Wohnungseigentümergemeinschaft vereinfachen, insbesondere den barrierefreien Umbau, die energetische Sanierung und der Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen.Die wichtigsten Veränderungen:
Vereinfachung baulicher Maßnahmen
- Wohnungseigentümer*innen können auf eigene Kosten, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, barrierefreier Aus- und Umbau sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und Glasfaseranschluss, ohne Zustimmung der WEG anschaffen (Mieter*innen besitzen dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter)
Verwalter und Verwaltungsbeirat
- Die WEG hat einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (durch Industrie- und Handelskammer)
- Wohnungseigentümer*innen haben das Recht auf Einsichtnahme der Verwaltungsunterlagen
- Einführung eines Vermögensbericht möglich (wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft)
- Kündigung des Verwalters auch ohne einen wichtigen Grund möglich
Wohnungseigentümerversammlung
- Anpassung an die Digitalisierung; Teilnahme an einer Eigentümerversammlung auch Online möglich
- Eigentümerversammlungen sind künftig unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig
- Einberufung einer Versammlung in Textform und die Frist verlängert sich auf 3 Wochen