Unsere Häuser und Wohnungen zeichnen sich bereits durch eine hochwertige Standardausstattung aus, die durch unsere sorgfältige und standardisierte Bauweise gewährleistet wird. Trotzdem bieten wir Ihnen mit unserem Konfigurator die Möglichkeit, Ihre Immobilie weiter zu personalisieren und genau nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Ähnlich wie bei renommierten Automobilherstellern ermöglicht Ihnen unser Konfigurator, verschiedene Ausstattungsoptionen zu wählen und deren Auswirkungen auf den Endpreis transparent einzusehen. Erleben Sie selbst, wie einfach und spannend es ist, Ihre zukünftige Wohnimmobilie mit unserem Konfigurator zu planen und zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen – Baubegriffe
Ihr Leitfaden durch die wichtigsten Begriffe und Prozesse im Bauwesen – verständlich erklärt.
Konfigurator
2. Wo finde ich den Konfigurator?
Unseren Konfigurator finden Sie auf unserer Homepage oben in der Menüleiste. Mit diesem benutzerfreundlichen Tool können Sie ganz einfach Ihr gewünschtes Projekt und Ihr Wunschobjekt auswählen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, es nach Ihren Vorstellungen zu konfigurieren. So können Sie alle verfügbaren Optionen und Ausstattungen individuell anpassen und sich einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten verschaffen.
Bauweise
1. Welche Rolle spielt die Nachhaltigkeit in unseren Bauprojekten?
„Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Philosophie. Wir setzen auf bewährte Baumaterialien wie Holz und Stein, die zu den ältesten und nachhaltigsten Baustoffen der Menschheitsgeschichte gehören. Unser Baukonzept basiert auf traditionellen, intelligenten Prinzipien: Im Gebirge wurden Gebäude auf steinernen Fundamenten errichtet, auf denen dann Holzkonstruktionen aufbauten. Dieses bewährte Prinzip nutzen wir, um die Stärken der Materialien optimal auszuschöpfen.
Wir verwenden vorgefertigte Holzbauteile, die eine kurze Bauzeit und eine effiziente Bauabwicklung ermöglichen, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Durch den gezielten Einsatz von Holz und Stein schaffen wir nachhaltige, langlebige Gebäude, die sowohl ökologischen als auch ästhetischen Ansprüchen gerecht werden. So stellen wir sicher, dass unsere Bauprojekte nicht nur umweltfreundlich sind, sondern auch den hohen Anforderungen an moderne Wohnqualität entsprechen.“
2. Gibt es bereits Referenzen, die man sich live anschauen kann?
Ja, natürlich. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Baubranche haben wir bereits zahlreiche Bauvorhaben in vielen Teilen des Landes realisiert, die Sie heute gerne bei einem Vorbeifahren begutachten können. Diese Referenzen zeigen unsere Kompetenz und die hohe Qualität unserer Arbeit. Hier kommen Sie zu unseren Referenzen
3. Kann man Musterwohnungen oder Musterhäuser besichtigen?
Darüber hinaus realisieren wir regelmäßig Musterhäuser und Musterwohnungen, die Sie live besichtigen können. Diese Besichtigungen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich persönlich von der hochwertigen Bauweise und der durchdachten Gestaltung unserer Projekte zu überzeugen. So können Sie die Qualität und den Komfort, den wir bieten, aus erster Hand erleben. Hier kommen Sie zu unseren Musterwohnungen und -häuser
4. Welchen Energiestandard erreichen unsere Häuser und Wohnungen?
Unsere Neubauprojekte erreichen durch unsere nachhaltige und durchdachte Bauweise den Energiestandard EH40 QNG. Diese Zertifizierung garantiert, dass unsere Gebäude besonders energieeffizient und umweltfreundlich sind. Der Vorteil für Sie als Bewohner: deutlich geringere monatliche Nebenkosten und die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen oder Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen. So profitieren Sie nicht nur von einem nachhaltigen Wohnkonzept, sondern auch von finanziellen Ersparnissen.
Bauablauf
1. Wie wird die Qualität der Baustelle sichergestellt?
Die Qualität auf unseren Baustellen wird durch den Einsatz von erfahrenen Bauleitern gewährleistet. Je nach Größe des Projekts sind ein oder mehrere Bauleiter kontinuierlich vor Ort, um die Arbeiten zu überwachen und die Einhaltung unserer hohen Qualitätsstandards sicherzustellen. Diese Bauleiter sind dafür verantwortlich, alle Bauprozesse zu koordinieren, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen sowie sicherzustellen, dass alle Arbeiten präzise und fachgerecht ausgeführt werden. So können wir garantieren, dass unsere Bauvorhaben termingerecht und in höchster Qualität abgeschlossen werden.
2. Mit welchen Handwerkern arbeiten wir zusammen?
Wir arbeiten hauptsächlich mit langjährigen Stammhandwerkern zusammen, die unser Vertrauen durch ihre zuverlässige und qualitativ hochwertige Arbeit gewonnen haben. Diese eingespielten Teams kennen unsere hohen Standards und setzen unsere Bauvorhaben präzise und effizient um. Durch die enge und bewährte Zusammenarbeit können wir eine gleichbleibend hohe Qualität sicherstellen und garantieren, dass unsere Projekte termingerecht fertiggestellt werden.
3. Wie läuft das Abnahmeverfahren ab?
„Sobald die Wohnung oder das Haus fertiggestellt ist, erfolgt das Abnahmeverfahren in zwei Schritten: die Vorabnahme und die finale Abnahme bzw. Übergabe.
Die Vorabnahme ist ein unverbindlicher Termin, bei dem Sie gemeinsam mit der Bauleitung durch die Wohnung oder das Haus gehen. Dieser Termin dient dazu, etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten zu identifizieren und zu protokollieren.
Etwa drei Wochen später findet die finale Abnahme und Schlüsselübergabe statt. In der Zwischenzeit werden alle bei der Vorabnahme festgestellten Mängel behoben. Bei der finalen Abnahme stellen wir sicher, dass alle Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen sind, sodass Sie ein mangelfreies Haus oder eine mangelfreie Wohnung übernehmen können.“
4. Werden wir während der Bauphase über die aktuelle Bautenstände informiert?
Ja, wir halten Sie während der gesamten Bauphase über den aktuellen Baufortschritt auf dem Laufenden. Nach Erreichen jedes Bauabschnitts erhalten Sie eine entsprechende Rechnung zusammen mit aktuellen Bildern. Darüber hinaus bemühen wir uns, auf unseren Social-Media-Kanälen regelmäßig aktuelle Bilder und Videos von der Baustelle zu veröffentlichen, sodass Sie die Entwicklung Ihres Projekts bequem verfolgen können.
Kauf
1. Wie ist der Ablauf, wenn wir uns eine Immobilie sichern wollen?
Nach einer erfolgreichen Besichtigung und sobald Ihre Finanzierung gesichert ist, steht einer schriftlichen Reservierung nichts im Wege. Durch diese Reservierung sichern Sie sich das Objekt verbindlich und nehmen es aus dem Verkauf. Diese Maßnahme gibt Ihnen die Sicherheit, dass das Haus oder die Wohnung während der Ausarbeitung der Darlehensverträge nicht durch andere Interessenten entrissen werden kann.
2. Von wem erhalten wir die notwendigen Bankunterlagen zur Überprüfung einer Kreditaufnahme?
Für die Finanzierung erhalten Sie als Kunde alle notwendigen Unterlagen entweder direkt vom zuständigen Verkäufer unseres Maklerbüros oder über unseren Vertriebsteam, abhängig vom jeweiligen Projekt. Dies gewährleistet eine reibungslose Weiterleitung an Ihre Bank. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass Sie alle erforderlichen Dokumente zeitnah und vollständig zur Verfügung haben, um Ihre Finanzierungsanforderungen zu erfüllen.
3. Haben wir einen festen Ansprechpartner?
Für alle Anliegen stehen Ihnen entweder der Verkäufer des zuständigen Maklerbüros oder ein Mitarbeiter aus unserem engagierten Vertriebsteam zur Verfügung. Beide sind Ihre direkten Ansprechpartner und kümmern sich persönlich um Ihre Belange. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihnen stets jemand zur Seite steht, um Ihnen bei Fragen und Anliegen schnell und kompetent weiterzuhelfen.
4. Wer wählt den Notar für die Beurkundung aus?
Als Käufer einer Immobilie haben Sie das Recht, den Notar selbst auszuwählen. Üblicherweise arbeiten wir mit einem ortsansässigen Notar zusammen, der auch die Teilungserklärung für das Bauvorhaben beurkundet hat. Diese Zusammenarbeit vereinfacht die Abwicklung, da der Notar bereits mit dem Projekt vertraut ist und offene Fragen schnell und effizient beantworten kann.
5. Welche Kosten kommen zusätzlich zum Kaufpreis auf uns zu?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sollten Sie zusätzlich zum Kaufpreis etwa 7% Nebenkosten einplanen. Diese setzen sich aus der Grunderwerbssteuer und den Notar- und Grundbuchkosten zusammen. In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbssteuer 5%, während sie in Bayern bei 3,5% liegt. Zusätzlich fallen ca. 2% des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten an. Es ist wichtig, diese zusätzlichen Kosten bei der Planung und Finanzierung des Immobilienkaufs fest zu berücksichtigen, um eine vollständige und realistische Budgetierung sicherzustellen.
6. Wie erfolgt die Zahlung des Kaufpreises?
Die Zahlung bei einem Neubau erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Dies bedeutet, dass Sie niemals in Vorleistung gehen müssen. Stattdessen leisten Sie Zahlungen entsprechend dem Baufortschritt und zahlen nur für das, was bereits auf der Baustelle fertiggestellt und sichtbar ist. Der gesamte Kaufpreis wird in sieben unterschiedlichen Raten entrichtet, die jeweils an den erreichten Baufortschritt gekoppelt sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Ihre Zahlungen stets im Einklang mit dem tatsächlichen Baufortschritt stehen.
Abschreibung
1. Was ist eine Abschreibung (AfA) bei Immobilien?
Eine Abschreibung, auch bekannt als AfA (Absetzung für Abnutzung), ist ein steuerlicher Prozess, bei dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer hinweg abgesetzt werden. Die AfA ermöglicht es, den Wertverlust eines Hauses oder einer Wohnung aufgrund von Abnutzung oder Alterung steuerlich geltend zu machen. Dadurch können Eigentümer und Investoren den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren, da diese Kosten über die Jahre hinweg als Betriebsausgaben abgezogen werden.
2. Was ist die degressive AfA für Immobilien?
Die degressive AfA, ist eine Methode zur steuerlichen Abschreibung von Immobilien, bei der zu Beginn höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden, die im Laufe der Jahre abnehmen. Im Bereich des Mietwohnungsbaus kann aktuell eine degressive Abschreibung von bis zu 5 % pro Jahr auf den Restwert der Immobilie erfolgen, um die steuerliche Belastung in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung zu senken.
3. Wer kann die degressive AfA für Mietwohnungen in Anspruch nehmen?
Die degressive AfA kann von Immobilienbesitzern genutzt werden, die Häuser oder Wohnungen für Vermietungszwecke neu bauen oder umfassend renovieren. Sowohl private Vermieter als auch Unternehmen profitieren von dieser Möglichkeit, um die Investitionskosten in den ersten Jahren steuerlich abzusetzen und dadurch ihre finanzielle Belastung zu verringern.
Rückwirkend zum 1. Oktober 2023 bis zum 30.09.2029 können Investoren für Neubauten eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen von 5% geltend machen.
Die degressive AfA ist möglich, wenn mit der Herstellung des Gebäudes nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird. Wird das Gebäude gekauft, ist die degressive AfA nur dann möglich, wenn der Kaufvertrag nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird. Das Objekt muss spätestens im Jahre der Fertigstellung erworben werden.
Die degressive AfA ist anwendbar in unseren Bauvorhaben in Con Bravura Peißenberg (Cluster 2, Cluster 4, Cluster 5, Cluster 7).
4. Was ist eine Sonderabschreibung (AfA) für den Mietwohnungsbau?
Die Sonderabschreibung ist eine zusätzliche Form der AfA, speziell für den Mietwohnungsbau, die es erlaubt, neben der normalen Abschreibung jährlich 5 % der Bau- oder Modernisierungskosten einer Mietimmobilie abzuschreiben. Diese Sonderabschreibung wird gewährt, um den Neubau oder die Sanierung von Mietwohnungen steuerlich zu fördern und somit Investitionen in den Wohnungsbau zu unterstützen.
Über einen Zeitraum von vier Jahren ist somit zusätzlich zur degressiven Abschreibung eine jährliche Abschreibung von 5 % auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Quadratmeter möglich.
5. Wer kann die Sonderabschreibung (AfA) für Mietwohnungen nutzen?
Die Sonderabschreibung für Mietwohnungen kann von privaten und gewerblichen Immobilieninvestoren genutzt werden, die neue Mietobjekte bauen oder bestehende Wohngebäude umfassend sanieren. Voraussetzung ist, dass diese Immobilien langfristig zur Vermietung bereitgestellt werden und die Baukosten bestimmte Vorgaben erfüllen.
6. Welche Voraussetzungen müssen für die Sonderabschreibung (AfA) bei Immobilien erfüllt sein?
Damit die Sonder-AfA angewendet werden kann, gilt es den Energiestandard EH 40 in Verbindung mit der Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und die Einhaltung der maximalen Herstellungskosten von 5.200 €/m² (ohne Grundstück) einzuhalten. Die Regelung gilt für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige.
7. Kann die Sonderabschreibung (AfA) mit der degressiven AfA für Mietwohnungen kombiniert werden?
Ja, bei Mietwohnungen ist es möglich, die Sonderabschreibung mit der degressiven AfA zu kombinieren. Dadurch können Immobilieninvestoren in den ersten 4 Jahren ihrer Investition sowohl von der erhöhten Anfangsabsetzung als auch von den steuerlichen Vorteilen der degressiven Abschreibung profitieren, was besonders zu Beginn eine erhebliche Steuerentlastung darstellt. Wer degressive und Sonder-AfA kombiniert, kann schon in den ersten vier Jahren ca. 40% des anrechenbaren Investments steuerlich geltend machen.
Nach Übergabe
1. Wie viel Jahre Gewährleistung gibt es?
Für Arbeiten am Grundstück gewähren wir Ihnen eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Für das Bauwerk selbst gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Diese Fristen beginnen jeweils ab der Abnahme.
2. Wie werden nachträglich eventuelle Mängel abgearbeitet?
Sollten nach der Abnahme und innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, melden Sie diese bitte direkt bei uns (per Mail, Telefon oder Mangelformular). Wir beauftragen den zuständigen Handwerker, der sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen wird, um das Problem zu beheben.